Hinsichtlich der von uns erbrachten Dienstleistungen gelten folgende allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Kfz-ReparaturenAllgemeine Geschäftsbedingungen für Gebrauchtwagen
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Neuwagen
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Fahrzeugteile
Rechtliche Hinweise
Neuwagen
Bitte beachten
Sie, dass die Produktabbildungen, die abgebildete Ausstattung oder
auch das Design in einzelnen Details von erhältlichen Modellen
abweichen können oder ggf. Wunschausstattungen und Zubehör gegen
Mehrpreis erhalten, welche teilweise nur als Bestandteil eines
Ausstattungspakets erhältlich sein können. Die Verfügbarkeit kann
je nach Ausstattungsvariante unterschiedlich sein. Die Abbildungen
der Fahrzeuge können auch dem Vorserienmodell entsprechen und/oder
computergeneriert sein. Es handelt sich um ein Beispielfoto eines
Fahrzeuges der ausgewählten Baureihe. Die Ausstattungsmerkmale des
abgebildeten Fahrzeuges sind nicht Bestandteil eines
Angebotes.
Angaben zu Verbrauchswerten von Neufahrzeugen
erfolgen gemäß den jeweils gültigen gesetzlichen Vorschriften,
welche je nach Fahrzeugmodell ggf. unterschiedliche Varianten zur
Anwendung bringen können.
Die angegebenen Werte wurden nach dem
gesetzlich vorgeschriebenen Messverfahren [§ 2 Nrn. 5, 6, 6a
Pkw-EnVKV in der jeweils geltenden Fassung] ermittelt. Seit dem 1.
September 2017 werden bestimmte Neuwagen nach dem weltweit
harmonisierten Prüfverfahren für Personenwagen und leichte
Nutzfahrzeuge (Worldwide Harmonised Light Vehicles Test Procedure,
WLTP), einem neuen, realistischeren Prüfverfahren zur Messung des
Kraftstoffverbrauchs und der CO2-Emissionen, typgenehmigt. Seit dem
1. September 2018 hat das WLTP den neuen europäischen Fahrzyklus
(NEFZ), das bisherige Prüfverfahren, ersetzt. Wegen der
realistischeren Prüfbedingungen sind die nach dem WLTP gemessenen
Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte in vielen Fällen höher
als die nach dem NEFZ gemessenen. Die angegebenen Werte dieses
Fahrzeugtyps wurden anhand des neuen WLTP-Testzyklus ermittelt und zu
Vergleichszwecken auf NEFZ zurückgerechnet.
Falls NEFZ-Daten
nicht verfügbar sind : Der Gesetzgeber arbeitet an einer
Novellierung der Pkw-EnVKV und empfiehlt in der Zwischenzeit für
Fahrzeuge, die nicht mehr auf Grundlage des Neuen Europäischen
Fahrzyklus (NEFZ) homologiert werden können, die Angabe der
realitätsnäheren WLTP-Werte.
Bitte beachten Sie, dass für
CO2-Ausstoß-basierte Steuern oder Abgaben seit dem 1. September 2018
die nach WLTP ermittelten Werte als Berechnungsgrundlage herangezogen
werden. Die Angaben beziehen sich nicht auf ein einzelnes Fahrzeug
und sind nicht Bestandteil des Angebotes, sondern dienen allein
Vergleichszwecken zwischen den verschiedenen Fahrzeugtypen. Weitere
Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen
spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem‚
Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den
Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen entnommen werden, der an
allen Verkaufsstellen und bei http://www.dat.de unentgeltlich
erhältlich ist.
Gebrauchtwagen
Die
beschriebenen technischen Daten sowie Verbrauchs- und Emissionswerte
entsprechen dem Stand der Erstauslieferung des Fahrzeugs und
berücksichtigen keine etwaigen zwischenzeitlichen Änderungen. Die
angegebenen Verbrauchs- und Emissionswerte wurden nach den gesetzlich
vorgeschriebenen Messverfahren ermittelt. Am 1. Januar 2022 hat der
WLTP-Prüfzyklus den NEFZ-Prüfzyklus vollständig ersetzt, sodass
für nach diesem Datum neu typgenehmigte Fahrzeuge keine NEFZ-Werte
vorliegen. Die Angaben beziehen sich nicht auf ein einzelnes Fahrzeug
und sind nicht Bestandteil des Angebots, sondern dienen allein
Vergleichszwecken zwischen den verschiedenen Fahrzeugtypen.
Zusatzausstattungen und Zubehör (Anbauteile, Reifenformat usw.)
können relevante Fahrzeugparameter, wie z. B. Gewicht,
Rollwiderstand und Aerodynamik verändern und neben Witterungs- und
Verkehrsbedingungen sowie dem individuellen Fahrverhalten den
Kraftstoffverbrauch, den Stromverbrauch, die CO2-Emissionen und die
Fahrleistungswerte eines Fahrzeugs beeinflussen.
Wegen der
realistischeren Prüfbedingungen sind die nach dem WLTP gemessenen
Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte in vielen Fällen höher
als die nach dem NEFZ gemessenen. Dadurch können sich seit dem 1.
September 2018 bei der Fahrzeugbesteuerung entsprechende Änderungen
ergeben. Weitere Informationen zu den Unterschieden zwischen WLTP und
NEFZ finden Sie unter WLTP
statt NEFZ: So funktioniert der aktuelle Prüfzyklus | ADAC .
Weitere
Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen
spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem
"Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und
den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen" entnommen werden,
der an allen Verkaufsstellen und bei der DAT Deutsche Automobil
Treuhand GmbH, Hellmuth-Hirth-Str. 1, D-73760 Ostfildern oder
unter www.dat.de/co2 erhältlich
ist.